Sozialpsychiatrische Wohngemeinschaft – teilbetreutes Wohnen
Betreuungs-/Wohnangebot für junge Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder Behinderung.
Sozialpsychiatrische Wohngemeinschaft – teilbetreutes Wohnen – Voraussetzungen
Bereitschaft
Eine wesentliche Voraussetzung ist die Bereitschaft, für eine bestimmte Zeit in einer Gruppe leben zu wollen und sich mit der eigenen Erkrankung aktiv auseinanderzusetzen. Wichtig sind zudem die Einhaltung einer Tagesstruktur (z. B. Ausbildung, Arbeit, Kursmaßnahme) sowie die Fähigkeit zur Selbstversorgung.
Selbständigkeit
Die Wohngemeinschaft ist teilbetreut, deshalb ist es notwendig, dass betreuungsfreie Zeiten selbst gestaltet werden können. Dazu ist es u.a. erforderlich, sich in Gruppengefügen selbstständig zurechtzufinden oder in der Lage zu sein, Gefahren zu erkennen, um im Notfall Hilfe holen zu können.
Erstgespräch
In einem Erstgespräch wird die persönliche Situation der InteressentInnen abgeklärt und gemeinsam überlegt, ob unser Angebot passend ist.
Formale Voraussetzung zur Aufnahme
Formal ist eine Bewilligung des Fonds Soziales Wien (FSW) für teilbetreutes Wohnen notwendig.